Online-Scheidungsformular
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Wann war die räumliche Trennung?element auszuwählen.
Auszug durch wen?
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Kinder (nur unter 18 Jahre)
Heiratsurkunde, Ehevertrag, Geburtsurkunde
max. 10 MB
Aufenthalt der Kinder
Versorgungsausgleich (Versorgungsanrechte, die Sie und Ihre ehemalige Partnerin oder Partner während Ihrer Ehe oder Partnerschaft erworben haben, werden bei der Scheidung ausgeglichen. Das Ziel ist, dass Sie beide mit gleich vielen Versorgungsanrechten die Ehe oder Partnerschaft beenden)
Ehezeit unter 3 Jahre Versorgungsausgleich nur auf Antrag
Ehezeit über 3 Jahre Sofern kein Ehevertrag vorhanden ist, werden die Versorgungsanwartschaften durch das Gericht automatisch berechnet
Einkommen
Ehefrau, netto (ca. Angabe ausreichend)
Ehemann, netto (ca. Angabe ausreichend)
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Weitere Regelungen
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Online Scheidung bedeutet nicht, dass Sie auch online geschieden werden. Ein Termin bei dem für Sie zuständigen Familiengericht wird im Laufe des Verfahrens notwendig.