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Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Punkten Ihrer Scheidung!

Leitfaden für eine Scheidung

1. Voraussetzungen für die Scheidung
  a) Trennungsjahr
  -  Eine Scheidung setzt in der Regel voraus, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben („Trennungsjahr“).
  -  In Härtefällen kann eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr erfolgen (z. B. bei Gewalt in der Ehe).

b) Zerrüttungsprinzip
  -  Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie „zerrüttet“ ist, also keine Aussicht auf Versöhnung besteht.
  -  Nach drei Jahren Trennung wird die Zerrüttung automatisch vermutet.

2. Ablauf des Scheidungsverfahrens
a) Antragstellung
  -  Ein Ehegatte stellt über seinen Anwalt einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht.
  -  Der Antrag wird dem anderen Ehegatten zugestellt, der zustimmen oder Einwände erheben kann.
b) Versorgungsausgleich
  - Das Gericht prüft automatisch den Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften).
   - Bei kurzer Ehedauer (unter drei Jahren) entfällt der Versorgungsausgleich, wenn keiner der Ehegatten ihn beantragt.
c) Einvernehmliche oder streitige Scheidung
     Einvernehmliche Scheidung : Beide Ehegatten sind sich über alle Scheidungsfolgen einig (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen).
     Streitige Scheidung : Es gibt Meinungsverschiedenheiten über Unterhalt, Vermögen oder Kinderbetreuung.
     Das Verfahren kann dann länger dauern.
d) Gerichtstermin und Scheidungsbeschluss
  -  Das Familiengericht setzt einen Scheidungstermin an, bei dem beide Ehegatten erscheinen müssen.
   -  Nach der mündlichen Verhandlung erlässt das Gericht den Scheidungsbeschluss.
   -  Der Beschluss wird rechtskräftig, wenn keine Seite innerhalb eines Monats Berufung einlegt.

3. Wichtige Regelungen bei der Scheidung
a) Unterhalt
  -  Trennungsunterhalt : Während der Trennungszeit kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Unterhalt verlangen.
  -  Nachehelicher Unterhalt :  Wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt
     (z. B. wegen Kinderbetreuung oder Krankheit).
b) Sorgerecht und Umgangsrecht
  -  Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich bestehen.
   -  Bei Uneinigkeit über den Umgang entscheidet das Gericht im Sinne des Kindeswohls.

c) Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich
  -  Wenn kein Ehevertrag vorliegt, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
   -  Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, aber der während der Ehe erzielte Zugewinn wird ausgeglichen.

4. Kosten des Scheidungsverfahrens
  -  Die Kosten hängen vom Streitwert ab, der sich aus den Einkommen beider Ehegatten ergibt.
   -  Einvernehmliche Scheidungen sind günstiger, da nur ein Anwalt nötig ist.
   -  Bei finanziellen Schwierigkeiten kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

5. Fazit und Empfehlungen
    Einvernehmliche Scheidungen sind kostengünstiger und schneller.
    Gütliche Einigungen über Unterhalt, Vermögen und Kinder erleichtern das Verfahren.
    Rechtliche Beratung durch einen Anwalt ist sinnvoll, um eigene Interessen zu wahren.

Falls Sie eine individuelle Beratung benötigen, empfiehlt es sich, frühzeitig eine anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen.

Veronika Stifter | Anwaltskanzlei   -   Donaustraße 2    -   94469 Deggendorf

Tel. 0991 99123568   -   Fax 0991 99123575   -   info@kanzlei-stifter.de