1.
Voraussetzungen für die Scheidung
a)
Trennungsjahr
- Eine Scheidung setzt in der Regel voraus, dass
die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben („Trennungsjahr“).
- In Härtefällen kann eine Scheidung auch ohne
Trennungsjahr erfolgen (z. B. bei Gewalt in der Ehe).
b)
Zerrüttungsprinzip
- Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie
„zerrüttet“ ist, also keine Aussicht auf Versöhnung besteht.
- Nach drei Jahren Trennung wird die Zerrüttung
automatisch vermutet.
2. Ablauf
des Scheidungsverfahrens
a)
Antragstellung
- Ein Ehegatte stellt über seinen Anwalt einen
Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht.
- Der Antrag wird dem anderen Ehegatten zugestellt,
der zustimmen oder Einwände erheben kann.
b)
Versorgungsausgleich
- Das Gericht prüft automatisch den
Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenanwartschaften).
- Bei kurzer Ehedauer (unter drei Jahren) entfällt
der Versorgungsausgleich, wenn keiner der Ehegatten ihn beantragt.
c)
Einvernehmliche oder streitige Scheidung
Einvernehmliche Scheidung
:
Beide Ehegatten sind sich
über alle Scheidungsfolgen einig (Unterhalt, Sorgerecht, Vermögen).
Streitige Scheidung
: Es gibt
Meinungsverschiedenheiten über Unterhalt, Vermögen oder Kinderbetreuung.
Das Verfahren kann dann länger dauern.
d)
Gerichtstermin und Scheidungsbeschluss
- Das Familiengericht setzt einen Scheidungstermin
an, bei dem beide Ehegatten erscheinen müssen.
- Nach der mündlichen Verhandlung erlässt das
Gericht den Scheidungsbeschluss.
- Der Beschluss wird rechtskräftig, wenn keine
Seite innerhalb eines Monats Berufung einlegt.
3. Wichtige
Regelungen bei der Scheidung
a)
Unterhalt
-
Trennungsunterhalt
: Während der Trennungszeit
kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Unterhalt verlangen.
-
Nachehelicher Unterhalt
:
Wird nur unter bestimmten
Voraussetzungen gewährt
(z. B. wegen Kinderbetreuung oder Krankheit).
b)
Sorgerecht und Umgangsrecht
- Das gemeinsame Sorgerecht bleibt grundsätzlich
bestehen.
- Bei Uneinigkeit über den Umgang entscheidet das
Gericht im Sinne des Kindeswohls.
c)
Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich
- Wenn kein Ehevertrag vorliegt, gilt der
gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
- Jeder Ehegatte behält sein eigenes Vermögen, aber
der während der Ehe erzielte Zugewinn wird ausgeglichen.
4. Kosten
des Scheidungsverfahrens
- Die Kosten hängen vom Streitwert ab, der sich aus
den Einkommen beider Ehegatten ergibt.
- Einvernehmliche Scheidungen sind günstiger, da
nur ein Anwalt nötig ist.
- Bei finanziellen Schwierigkeiten kann
Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
5. Fazit
und Empfehlungen
Einvernehmliche Scheidungen
sind kostengünstiger und
schneller.
Gütliche Einigungen über Unterhalt, Vermögen und
Kinder erleichtern das Verfahren.
Rechtliche Beratung durch einen Anwalt ist
sinnvoll, um eigene Interessen zu wahren.
Falls Sie
eine individuelle Beratung benötigen, empfiehlt es sich, frühzeitig eine
anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen.